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Demnächst wir hier eine Arbeitshilfe für die Erstellung eines ISK zur Verfügung stehen.

Die im November 2019 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ und die daraus abgeleiteten diözesanen Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass jeder kirchliche Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen hat.

Wir vom BDKJ sind im Bistum Passau Vorreiter*innen, was die Umsetzung dieser Rahmenordnung anbelangt.
Nach über zwei Jahren Arbeit, ist unser Institutionelles Schutzkonzept (ISK) nun fertiggestellt. Auf der BDKJ Diözesanversammlung I-2023 wurde es in Kraft gesetzt. Im Vorwort haben wir festgehalten:

“In unserer Grundordnung stellen wir fest, dass wir uns für die Achtung und Verwirklichung der universellen Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonven-tion einsetzen. „Dazu gehört [für uns] insbesondere die unantastbare Würde jedes Menschen, die sich in Gleichberechtigung aller Geschlechtsidentitäten, Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz vor jeglicher Gewalt und dem Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Behinderung, Alter oder sozialem Status zeigt.“ Aus diesem Grund wollen wir unseren Bemühungen rund um das Thema der Prävention sexualisierter Gewalt einen verschriftlichten und möglichst umfassenden Rahmen geben, auf den jede*r zu jederzeit zugreifen und danach handeln kann. Uns geht es dabei darum, gut über unser präventives Handeln zu informieren und im Verdachts- und Beschwerdefall gute Handlungswege parat zu haben. Oberstes Ziel ist es dabei, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unseren Gliederungen bestmöglich zu schützen.”

Hier kannst du dir unser ISK herunterladen (Download)

Weil jeder kirchliche Rechtsträger ein ISK braucht, wollen wir vom BDKJ für unsere Jugend- und Kreisverbände als Servicestelle dienen.