Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendlicher
Was wird bezuschusst?
Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen oder künftigen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (i. d. Regel mindestens 15 Jahre alt)
Formulare und Richtlinien
Das neue Kontingent geht von 01.01.2026 bis 31.12.2026. Bitte immer die aktuell gültigen Formulare auf der Homepage der BDKJ Landesstelle verwenden.
aktualisiert am 26.05.2026
