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Der BDKJ-Diözesanvorstand Passau verleiht zur Ehrung von besonderen Verdiensten in der Jugendverbandsarbeit auf Dekanats- bzw. Diözesanebene das bronzene bzw. silberne Ehrenkreuz.

Das Bronzene Ehrenkreuz können Ehrenamtliche erhalten, wenn diese sich in besonderer Weise in ihrer Ebene (im BDKJ auf Dekanatsebene, im Verband auf Kreis- bzw. Diözesanebene) engagiert haben und mindestens vier Jahre in ihrem Amt tätig waren.

Das silberne Ehrenkreuz können Ehrenamtliche erhalten, die die Voraussetzungen des Bronzenen Ehrenkreuzes erfüllen und die sich in besonderer Weise über ihre Ebene hinaus engagiert haben, vorzugsweise durch Mitarbeit und Engagement bei Aktionen, in Gremien/Ausschüssen/Arbeitskreisen des Dachverbandes.

Für Hauptamtliche/-berufliche und Kooperationspartner*innen gelten diese Regelungen entsprechend.

Der BDKJ-Diözesanvorstand kann das Ehrenkreuz an weitere Personen verleihen, die es seiner Meinung nach verdient haben.

Der Beschluss des BDKJ-Diözesanvorstandes über die Verleihung des jeweiligen Ehrenkreuzes muss einstimmig erfolgen.